Datenschutz hat auch viel mit SELBSTVERANTWORTUNG zu tun
Woher erhalten Unternehmen Ihre Adressdaten?
EIGENE ADRESSDATEIEN
Naheliegenderweise nutzen Unternehmen vor allem diejenigen Adressen, die sie bereits in ihren eigenen Adressdateien vorliegen haben. Sie werden am häufigsten von Unternehmen kontaktiert , mit denen Sie bereits Kontakt hatten, also vielleicht um eine Auskunft gebeten oder ein Produkt bestellt haben. Im Zuge eines solchen Kontaktes hat dieses Unternehmen Sie in die eigene Adressdatei aufgenommen.
Aus wirtschaftlichen Interessen ist es für jedes Unternehmen, welches Dialogmarketing einsetzt, von grösster Bedeutung, über eine eigene Adressdatei zu verfügen. Diese Adressdatei ist aber nur nützlich, wenn sämtliche Daten stets auf dem neuesten Stand sind. Dafür investieren die Dialogmarketing-Auftraggeber und -Dienstleister viel Zeit und Sorgfalt.
ALLGEMEINE VERZEICHNISSE
Allgemein zugängliche Verzeichnisse sind beispielsweise Telefon-, Branchen- oder vergleichbare Verzeichnisse. Jedes Unternehmen kann die Adressdaten aus diesen Quellen erheben und für Werbemassnahmen nutzen. Die Dialogmarketing-Branche hat Mechanismen eingerichtet, damit Konsumenten, die keine Informationen wünschen, sich aktiv austragen können. Dies erfolgt mittels einem Sterneintrag im Telefon-Verzeichnis für telefonische Kontaktaufnahmen oder einem Eintrag in der Robinsonliste gegen adressierte Werbesendungen.
PRIVATE VERZEICHNISSE
Es gibt im Markt spezialisierte Unternehmen, die Adressen vermieten oder verkaufen. Diese Adressen sind nebst den rein postalischen Daten mit weiteren Merkmalen ausgestattet. Das ermöglicht den Kunden dieser Unternehmen, aus der Fülle aller verfügbaren Adressen möglichst exakt diejenigen herauszufiltern, die einer definierten Zielgruppe entsprechen.
Möchte beispielsweise ein werbetreibendes Unternehmen alle verheirateten, männlichen Metallbauschlosser der Gemeinde Unterkulm erreichen, kann es die zutreffenden Adressen erwerben und für den einmaligen Gebrauch verwenden.
Selbstverständlich handelt es sich bei den genannten zusätzlichen Adressmerkmalen immer um persönliche Daten, die gemäss des Datenschutzgesetzes erhoben werden dürfen.
WER BEZIEHT DIE ROBINSONLISTE?
Um unserer Informationspflicht gegenüber Verbrauchern gerecht zu werden, finden Sie hier eine Auflistung aller Unternehmen, welche die Robinson-Liste aktuell nutzen.
Rechte beim Datenschutz
HABE ICH DAS RECHT AUF AUSKUNFT ÜBER MEINE GESPEICHERTEN DATEN?
Das Gesetz definiert: «Jede Person – unabhängig von Alter, Wohnsitz und Nationalität – hat das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen (Art. 8 DSG)».
WELCHE AUSKUNFT KANN ICH VERLANGEN?
Sie können Auskunft verlangen:
- über alle zu Ihrer Person in einer Datensammlung vorhandenen Daten, einschliesslich der Angabe, woher sie stammen,
- über den Zweck der Bearbeitung (d.h. die betreffende Verwaltungsaufgabe oder den speziellen Geschäftszweck)
- und gegebenenfalls die Rechtsgrundlagen des Bearbeitens,
- über die Kategorien der bearbeiteten Daten,
- über die Beteiligten an einer Datensammlung und
- über Personen und Stellen, an die Daten übermittelt werden (Datenempfänger).
Die Website des eidgenössischen Datenschutzbeauftragen zur Auskunft: EDÖB
WIE ERHALTE ICH AUSKUNFT?
Fordern Sie die Auskunft in schriftlicher Form an. Zur Legitimation genügt es normalerweise, eine Kopie Ihres Personalausweises beizulegen. Einschreiben ist nicht erforderlich, aber aus Beweisgründen ratsam.
Wenn Sie anrufen, kann man Sie meist nicht sicher identifizieren. Deshalb wird in der Regel keine telefonische Auskunft gewährt, weil so Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann.
Schreiben Sie möglichst genau, worüber Sie Auskunft wünschen (also z. B. «Auskunft über die von mir gespeicherten Daten» oder «Löschung der von mir gespeicherten Daten».
Hilfe bietet Ihnen dabei die informative Website des eidgenössischen Datenschutzbeauftragen: Darin finden Sie Musterbriefe für diesen Zweck. EDÖB
Was muss ich tun, um keine unerwünschte Werbung zu erhalten?
Die Werbebranche und insbesondere die Dialogmarketing-Branche sind daran interessiert, keine Konsumenten zu umwerben, die explizit keine Werbung erhalten möchten. Deshalb gibt es verschiedene Möglichkeiten, aktiv auf Werbung zu verzichten. Allerdings erhält man dadurch auch keine neuen Angebote mehr, so dass einem unter Umständen wertvolle Empfehlungen oder Informationen entgehen.
Adressierte Werbung
Die Mitglieder des SDV Schweizer Dialogmarketing Verbandes arbeiten seit vielen Jahren mit der Robinsonliste. Bei adressierten Sendungen werden die Adressen, die in der Robinsonliste geführt werden, herausgefiltert. Einen Eintrag können Sie auf dieser Seite erstellen. Die Robinsonliste ist somit als Werbesperrliste zu verstehen. Einträge in dieser Liste sind für SDV-Mitglieder verbindlich und werden auch von vielen Nichtmitgliedern eingehalten. Die Robinsonliste gegen adressierte Werbung gilt als anerkanntes Instrument der Selbstregulierung.
Tür zu Tür-Verkauf (Direct Sales)
Bei einem Eintrag in die Robinsonliste gegen den Tür-zu-Tür-Verkauf werden Mitglieder des Verbandes nicht mehr für ein Verkaufsgespräch bei Ihnen zu Hause an der Tür klingeln.
Telefonmarketing
Sterneintrag Die Werbesperre im Telefonbuch (Sterneintrag) verpflichtet Unternehmen gesetzlich, keine Telefonmarketing-Anrufe zu tätigen. Ausgenommen davon sind bestehende Kundenbeziehungen.
E-Mail Marketing
Das E-Mail-Marketing ist in der Schweiz durch das strenge nationale Anti-Spam-Gesetz geregelt und benötigt deshalb keine zusätzlichen Selbstregulierungsmassnahmen. Da Spam-Mails aber vorwiegend aus dem Ausland stammen, lässt sich der Empfang von Spam-Mails nur bedingt einschränken.
Unlautere Werbung
Der SDV ist in der Schweizerischen Lauterkeitskommission vertreten. Diese Stiftung ist das Selbstregulierungs-Gremium der gesamten Werbewirtschaft und hat sich eigenen Regeln verpflichtet, welche dazu beitragen, unlautere Werbung zu vermeiden und bei Bedarf zu ahnden. Für das Dialogmarketing gilt der Grundsatz, dass der kommerzielle Zweck der Informationen über Waren und Dienstleistungen eindeutig klar und verständlich und an die verwendeten Fernkommunikationstechniken angepasst sein muss.
Die Lauterkeitskommission stützt sich bei ihrer Arbeit auf das schweizerische Lauterkeitsrecht, berücksichtigt aber auch die grenzüberschreitenden Richtlinien der Internationalen Handelskammer und leistet so einen wesentlichen Beitrag zum Konsumentenschutz. Weitere Informationen finden Sie auf www.faire-werbung.ch.
Möchten Sie sich in die Robinsonliste eintragen?
Das können Sie hier tun:
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