Adressen/Datenschutz

Datenschutz hat auch viel mit
Selbst­verantwortung zu tun


Woher erhalten Unternehmen Ihre Adressdaten?

Eigene Adressdateien

Naheliegenderweise nutzen Unternehmen vor allem diejenigen Adressen, die sie be­reits in ihren eigenen Adressdateien vorliegen haben. Sie werden am häufigsten von Unter­nehmen kontaktiert , mit denen Sie bereits Kontakt hatten, also vielleicht um eine Auskunft ge­beten oder ein Produkt bestellt haben. Im Zuge eines solchen Kontaktes hat dieses Unternehmen Sie in die eigene Adressdatei aufgenommen.

Aus wirtschaftlichen Interessen ist es für jedes Unternehmen, welches Dia­logmarke­ting einsetzt, von grösster Bedeutung, über eine eigene Adressda­tei zu verfügen. Diese Adressdatei ist aber nur nützlich, wenn sämtliche Daten stets auf dem neues­ten Stand sind. Dafür investieren die Dialogmarke­ting-Auftraggeber und -Dienstleister viel Zeit und Sorgfalt.

Allgemeine Verzeichnisse

Allgemein zugängliche Verzeichnisse sind beispielsweise Telefon-, Bran­chen- oder vergleichbare Verzeichnisse. Jedes Unternehmen kann die Adress­daten aus diesen Quellen erheben und für Werbemassnahmen nutzen. Die Dia­logmarketing-Branche hat Mechanismen eingerichtet, damit Konsumenten, die keine Informationen wünschen, sich aktiv austragen können. Dies erfolgt mittels einem Sterneintrag im Telefon-Verzeichnis für telefonische Kontakt­aufnahmen oder einem Eintrag in der Robinsonliste gegen adressierte Werbesendungen.

Private Verzeichnisse

Es gibt im Markt spezialisierte Unternehmen, die Adressen vermieten oder verkaufen. Diese Adres­sen sind nebst den rein postalischen Daten mit weiteren Merkmalen ausgestattet. Das ermöglicht den Kunden dieser Unternehmen, aus der Fülle aller verfügbaren Ad­ressen möglichst exakt diejenigen herauszufiltern, die einer definierten Ziel­gruppe entsprechen.

Möchte beispielsweise ein werbetreibendes Unternehmen alle verheirateten, männli­chen Metallbauschlosser der Gemeinde Unterkulm erreichen, kann es die zutreffenden Adressen erwerben und für den einmaligen Gebrauch verwen­den.

Selbstverständlich handelt es sich bei den genannten zusätzlichen Adress­merkmalen immer um persönliche Daten, die gemäss des Datenschutzgesetzes erhoben werden dür­fen.

Wer bezieht die Robinsonliste?

Um unserer Informationspflicht gegenüber Verbrauchern gerecht zu werden, finden Sie hier eine Auflistung aller Unternehmen, welche die Robinson-Liste aktuell nutzen.

Rechte beim Datenschutz

Habe ich das Recht auf Auskunft über meine gespeicherten Daten?

Das Gesetz definiert: «Jede Person – unabhängig von Alter, Wohnsitz und Nationalität – hat das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen (Art. 8 DSG)».

Welche Auskunft kann ich verlangen?

Sie können Auskunft verlangen:

  • über alle zu Ihrer Person in einer Datensammlung vorhandenen Daten, einschliesslich der Angabe, woher sie stammen,
  • über den Zweck der Bearbeitung (d.h. die betreffende Verwaltungsaufgabe oder den speziellen Geschäftszweck)
  • und gegebenenfalls die Rechtsgrundlagen des Bearbeitens,
  • über die Kategorien der bearbeiteten Daten,
  • über die Beteiligten an einer Datensammlung und
  • über Personen und Stellen, an die Daten übermittelt werden (Datenempfänger).

Die Website des eidgenössischen Datenschutzbeauftragen zur Auskunft: EDÖB

Wie erhalte ich Auskunft?

Fordern Sie die Auskunft in schriftlicher Form an. Zur Legitimation genügt es normalerweise, eine Kopie Ihres Personalausweises beizulegen. Einschreiben ist nicht erforderlich, aber aus Beweisgründen ratsam.

Wenn Sie anrufen, kann man Sie meist nicht sicher identifizieren. Deshalb wird in der Regel keine telefonische Auskunft gewährt, weil so Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann.

Schreiben Sie möglichst genau, worüber Sie Auskunft wünschen (also z. B. «Auskunft über die von mir gespeicherten Daten» oder «Löschung der von mir gespeicherten Daten».

Hilfe bietet Ihnen dabei die informative Website des eidgenössischen Datenschutzbeauftragen: Darin finden Sie Musterbriefe für diesen Zweck. EDÖB


Was muss ich tun, um keine
unerwünschte Werbung zu
erhalten?


Die Werbebranche und insbesondere die Dialogmarketing-Branche sind daran interes­siert, keine Konsumenten zu umwerben, die explizit keine Werbung erhalten möchten. Deshalb gibt es verschiedene Möglichkeiten, aktiv auf Werbung zu verzichten. Al­lerdings erhält man dadurch auch keine neuen An­gebote mehr, so dass einem unter Umständen wertvolle Empfehlungen oder In­formationen entgehen.

Adressierte Werbung

Die Mitglieder des SDV Schweizer Dialogmarketing Verbandes arbeiten seit vielen Jahren mit der Robinsonliste. Bei adres­sierten Sendungen werden die Adressen, die in der Robinsonliste geführt werden, herausgefiltert. Einen Eintrag können Sie auf dieser Seite erstellen. Die Robinsonliste ist somit als Werbesperrliste zu verstehen. Einträge in dieser Liste sind für SDV-Mitglieder verbind­lich und werden auch von vielen Nichtmitgliedern eingehalten. Die Robin­sonliste gegen adres­sierte Werbung gilt als anerkanntes Instrument der Selbstregulierung.

Tür-zu-Tür-Verkauf (Direct Sales)

Bei einem Eintrag in die Robinsonliste gegen den Tür-zu-Tür-Verkauf werden Mitglieder des Ver­bandes nicht mehr für ein Verkaufsgespräch bei Ihnen zu Hause an der Tür klingeln.

Telefonmarketing

Sterneintrag Die Werbesperre im Telefonbuch (Sternein­trag) verpflichtet Unternehmen gesetzlich, keine Telefonmarke­ting-Anrufe zu tätigen. Ausgenommen davon sind bestehende Kundenbeziehun­gen.

E-Mail Marketing

Das E-Mail-Marketing ist in der Schweiz durch das strenge nationale Anti-Spam-Ge­setz geregelt und benötigt deshalb keine zusätzlichen Selbstregulierungsmassnah­men. Da Spam-Mails aber vorwiegend aus dem Ausland stammen, lässt sich der Empfang von Spam-Mails nur bedingt einschränken.

Unlautere Werbung

Der SDV ist in der Schweizerischen Lauterkeitskommission vertreten. Diese Stif­tung ist das Selbstregulierungs-Gremium der gesamten Werbewirtschaft und hat sich eigenen Regeln verpflichtet, welche dazu beitragen, unlautere Werbung zu vermeiden und bei Bedarf zu ahnden. Für das Dialogmarketing gilt der Grundsatz, dass der kommerzielle Zweck der Infor­mationen über Waren und Dienstleistungen eindeutig klar und ver­ständlich und an die verwendeten Fernkommunikationstechniken angepasst sein muss.

Die Lauterkeitskommission stützt sich bei ihrer Arbeit auf das schweizeri­sche Lau­terkeitsrecht, berücksichtigt aber auch die grenzüberschreitenden Richtlinien der Internationalen Handelskammer und leistet so einen wesent­lichen Beitrag zum Konsu­mentenschutz. Weitere Informationen finden Sie auf www.faire-werbung.ch.

Möchten Sie sich in die
Robinsonliste eintragen?

Das können Sie hier tun:

© Copyright - Schweizer Dialogmarketing Verband
chevron-up