Offline-Kanäle

Was ausser Werbesendungen ist offline?


Bei den einzelnen Kommunikationskanälen finden Sie Informationen zu den wichtigsten Fakten, nützliche Tipps und Hinweise, welche Rechte Ihnen als Kunde und Konsument zustehen.

  • Adressierte Werbesendungen
  • Teil-adressierte Werbesendungen
  • Unadressierte Werbesendungen
  • Werbung per Fax
  • Tür-zu-Tür-Verkauf

Werbung in Ihrem Briefkasten
ist auch Information

Zahlen und Fakten zu Werbebriefen

Nach einer Studie der schweizerischen Post aus dem Jahr 2011 fühlen sich 62 Pro­zent der Konsumenten durch ein postalisches Mailing persönlich ange­sprochen; bei Werbung per E-Mail gilt dies nur für 23 Prozent. 68 Prozent der Konsumenten beurteilen ein Unternehmen, von welchem sie eine physi­sche Werbesendung erhalten, als seriös; bei Werbung per E-Mail stimmen dieser Aus­sage lediglich 27 Prozent zu.

(Quelle: Die Schweizerische Post)

Unadressierte Werbesendungen

Was sind unadressierte Werbemittel?

Unter unadressierten Werbemitteln versteht man Sendungen ohne Adresse (Flugblät­ter, Gratiszeitungen, Prospekte, Kataloge, Warenmuster etc.), welche durch die Post oder private Vertragungsunternehmen in Briefkästen und Postfächer einer be­stimmten Region zugestellt werden.

Was ist der «IN-Folder»?

In gewissen Regionen der Schweiz werden die unadressierten Sendungen in eine Pa­piermappe (den «IN-Folder») einsortiert. So gelangen sie in gebün­delter Form in den Briefkasten und sorgen so für eine klare Trennung zwi­schen den adressierten und den unadressierten Werbesendungen.

Warum werben Unternehmen mit unadressierten Werbemitteln?

Unadressierte Werbemittel sind ein hervorragendes Mittel, um Sie und alle anderen Konsumentinnen und Konsumenten aktuell über Neuigkeiten, Aktionen, neue Angebote oder sonstiges Wissenswertes zu informieren. Es gibt kaum einen anderen Weg, um in ei­nem geografisch definierten Gebiet die Bewohner so umfassend mit Bildern und Tex­ten auf Spezielles aufmerksam zu machen. Die Sendungen kommen bei den meisten Kon­sumenten gut an. Laut einer Studie wird der Umstand, dass meist mehrere Werbesen­dungen zusammen zur Vertei­lung gelangen, durchaus positiv gewertet. Und die meis­ten Empfänger schät­zen es, jeweils verschiedene Werbedrucksachen durchsehen zu können, um die Angebote verschiedener Firmen vergleichen und das Interessante vom Uninte­ressanten trennen zu können.

Unadressierte Werbung / offizielle Sendungen

Bringen Sie auf Ihrem Briefkasten den Stopp-Kleber an. Dieser Kleber bedeu­tet, dass Sie keine unadressierte Werbung erhalten möchten. Dies gilt aber nicht für sogenannte «offizielle Sendungen», diese werden Ihnen trotz des Stopp-Klebers in den Briefkasten gelegt. Weitere Informationen.

«Offizielle Sendungen» werden in alle Briefkästen verteilt. Solche Sendungen sind:

  • Sendungen von Behörden, von Verwaltung und öffentlichen Unternehmen des Bundes, von Kantonen und Gemeinden, soweit diese Absender mit ihren unadressierten Sendungen nicht vorwiegend kommerzielle Zwecke verfolgen
  • Amtliche Anzeiger und andere amtliche Publikationsorgane
  • Sendungen von politischen Parteien
  • Sendungen von überparteilichen Komitees, die in einem konkreten Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlen und Abstimmungen stehen
  • Sendungen nicht kommerzieller Natur, die dem Informationsbedürfnis einer breiten Öffentlichkeit entsprechen (beispielsweise Blutspendeaufrufe / Informationen über Bauvorhaben / Lärm oder Verkehr / Unterbruch von Versorgungsleitungen wie Strom, Wasser, Gas, Telefon / Sirenentests)
  • Sendungen von Entsorgungs-/Recyclingunternehmen (Kleider- und Schuhsäcke, Batteriebags usw.)
  • Sendungen von gemeinnützigen, steuerbefreiten Non-Profit-Organisationen, die von der Stiftung ZEWO (Schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen; www.zewo.ch) zertifiziert sind; nicht aber kommerzielle Prospekte mit Shopartikeln

Teiladressierte Sendungen

Gelegentlich werden sogenannte teiladressierte Sendungen eingesetzt, d. h. Sendun­gen, die adressiert sind «An die Bewohner der Musterstrasse x». Die Zustellung erfolgt ausschliesslich durch die Post und deren Zusteller sind angewiesen, solche Sendungen nicht einzuwerfen, wenn ein Briefkastenauf­kleber «Stopp – Bitte keine Werbung» vorhanden ist.

Vertragungsunternehmen

Die Zustellung von unadressierten Werbesendungen erfolgt durch verschie­dene Vertragungsunternehmen, wie die Schweizerische Post und die Mitglieder des Verbunds der führenden privatwirtschaftlichen Vertragungsunternehmen in der Schweiz «swissdirectmail» (sdm).

Prospektbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

Die abonnierte Presse eignet sich hervorragend als Sprachrohr für den Transport von Prospektbeilagen. Zeitungen bleiben für Kaufentscheidungen und die Freizeit­gestaltung eine unverzichtbare Informationsquelle und sind damit für Werbeauftrag­geber ein interessantes Instrumente für den Trans­port ihrer Werbebotschaften.

Auch wenn Sie sich vielleicht gelegentlich über diese Beilagen ärgern: für die Zeitungen und Zeitschriften sind sie ein wichtiger Einkommensfaktor und für viele Leserinnen und Leser ein willkommener Mehrwert!

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