Interaktive Medien im Internet
WIE BETRIFFT ONLINE-WERBUNG SIE ALS KONSUMENTIN?
Unter Online Medien werden hier folgende Bereiche verstanden:
- E-Mail-Marketing
- Soziale Plattformen wie Facebook oder Twitter u.a.
- Banner-Werbung
- Internet (Suchmaschinen, Kommentare)
- Instant Messaging
- Foren
Digitalisierung verändert die Kundenansprache für Unternehmen und Kundinnen
In den vergangenen Jahren haben Online-Medien wie das Internet, Social Media-Plattformen wie Facebook, aber auch das E-Mail-Marketing massiv an Bedeutung gewonnen. Alle diese Medien stellen dem Konsumenten eine breite Palette an Möglichkeiten für den aktiven Dialog zur Verfügung, sowohl auf privater Ebene wie auch gegenüber Unternehmen. Diese Online Medien haben aber vor allem an Bedeutung gewonnen, weil sie meist schneller und effizienter einen direkten Kontakt mit einem Unternehmen ermöglichen, als es bisher mit den herkömmlichen Medien möglich war.
Die modernen Online-Medien ermöglichen Ihnen beispielsweise, im Internet zu recherchieren und sich über verschiedene Anbieter zu informieren, um dann mit diesen Unternehmen via Twitter, Facebook oder E-Mail direkt in Kontakt zu treten. So können Sie in kürzester Zeit Antworten auf Ihre Fragen erhalten oder aussagekräftige Preisvergleiche anstellen.
WAS SIND COOKIES?
Die meisten Online-Anbieter verwenden Cookies (dt. «Kekse») auf ihren Sites, d.h. kleine Dateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Dateien sind jedoch besser als ihr Ruf: Sie können nicht auf andere Computerinhalte zugreifen und werden häufig mit dem Schliessen der Website gelöscht. Sie dienen dazu, dass das Internet-Angebot noch besser auf Sie als Kunde zugeschnitten werden kann.
Einige Seiten kann man nur aufrufen, wenn der Verwendung von Cookies zugestimmt wird. Insbesondere bei Bestellungen ist der Einsatz von Cookies häufig erforderlich, damit die «Warenkorbfunktion» genutzt werden kann.
Wenn Sie dies nicht möchten, sollten Sie Ihren Browser so einstellen, dass er Cookies nicht annimmt. Alternativ lässt sich bei den gängigen Webbrowsern auch die Möglichkeit einstellen, dass ein Cookie vorher angezeigt wird und der Nutzer somit individuell entscheiden kann, ob er das Cookie akzeptieren oder ablehnen möchte. Nicht selten wird dies von Nutzern jedoch als sehr störend empfunden, da manche Seiten bis zu 15 dieser Mini-Dateien hintereinander platzieren wollen.
GIBT ES BEIM UMGANG MIT SOCIAL MEDIA-PLATTFORMEN ETWAS ZU BEACHTEN?
Ja. Werden Sie sich des Themas Sicherheit in Bezug auf Ihre eigenen Daten bewusst. Jedes soziale Netzwerk wie Twitter, Facebook, Xing oder Youtube erlaubt Ihnen, Ihre Sicherheitseinstellungen selber zu verwalten. Sie sollten daher Ihre eigenen Einstellungen unbedingt vornehmen.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) führt in regelmässigen Abständen Veranstaltungen zu diesem Thema durch. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des EDÖB.
WELCHE VORTEILE BIETET MIR DAS E-MAIL-MARKETING?
E-Mail-Marketing bietet Ihnen als Konsument viele Vorteile: Dieser Kommunikationskanal ist schnell, unkompliziert und ermöglicht zudem auf einfache Weise die Weitergabe von individuellen Informationen und Ratschlägen. So bieten heute viele Technik-Hotlines ihre Beratung inzwischen per E-Mail an.
Als Konsument können Sie somit die vorgeschlagenen Lösungen zuerst testen, bevor Sie sich eventuell erneut an die Hotline wenden.
Auch im Geschäftsleben gewinnt der Austausch von elektronischen Nachrichten an Gewicht: Individuelle Angebote lassen sich per E-Mail rasch zusammenstellen und in den Newslettern der Unternehmen werden Kunden und Geschäftspartner über Trends und Neuigkeiten informiert.
In der Schweiz ist es gesetzlich vorgeschrieben, Ihr Einverständnis einzuholen, bevor man Ihnen ein Angebot per E-Mail zustellt.
WIE KANN ICH MEIN EINVERSTÄNDNIS FÜR E-MAIL-WERBUNG ERTEILEN?
Normalerweise wird das Einverständnis für die Zusendung von E-Mail-Werbung oder Newslettern über eine Webseite eingeholt. Auf einer solchen Website geben Sie dem jeweiligen Unternehmen Ihre E-Mail-Adresse an, möglicherweise auch weitere Angaben (z.B. besondere Interessen, Produktvorlieben usw.).
Wenn Sie bei einem Unternehmen etwas gekauft haben, geht das Unternehmen normalerweise davon aus, dass Sie am Erhalt weiterer Informationen interessiert sind. Natürlich können Sie Ihr Einverständnis für E-Mail-Werbung auch auf anderen Wegen erklären, z.B. durch Ausfüllen einer Rückantwortkarte, per Brief oder Telefon und im persönlichen Gespräch.
WIE KANN ICH MEIN EINVERSTÄNDNIS WIDERRUFEN?
Die Möglichkeit für eine problemlose und kostenlose Abmeldung in jedem E-Mail-Newsletter ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben.
Für Sie als Empfänger eines Werbe-E-Mails oder eines Newsletters muss jederzeit erkennbar sein, von wem Sie diese Informationen erhalten. Idealerweise enthält das E-Mail eine vollständige (postalische) Absenderangabe. Alternativ kann (meist am Ende einer Mail) ein Link auf eine Website mit den entsprechenden Kontaktinformationen angegeben werden. Auch auf diesem Weg können Sie Kontakt aufnehmen.
WANN IST DER E-MAIL-MASSENVERSAND ERLAUBT?
Seit dem 1. April 2007 ist nach Schweizer Gesetzgebung (Art. 3 Bst. des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) der automatische Massenversand von Werbung per E-Mail nur dann erlaubt, wenn die Empfänger ausdrücklich ihre Zustimmung gegeben haben (Opt-in-System).
Massenwerbung darf Ihnen also nur mit Ihrer Einwilligung geschickt werden. Mit einer Ausnahme: Wenn Sie bei einem Kauf Ihre Adresse dem Verkäufer angegeben haben, kann dieser Ihnen für gleichartige Produkte Werbung schicken.
Der Absender muss genannt sein. Das kann entweder der Versender selbst oder sein Auftraggeber sein; eine Person muss eindeutig zu bestimmen sein. Es ist verboten, den Absender zu verschleiern. Bei jeder Nachricht müssen Sie die problemlose und kostenlose Möglichkeit haben, weitere Nachrichten abzulehnen. Darauf muss Sie der Absender hinweisen.
(Quelle: BAKOM)
WAS IST EIGENTLICH SPAM?
Spamming ist der automatisierte Versand von elektronischen Nachrichten an eine Vielzahl von Empfängern ohne deren Einwilligung. Der Absender solcher Werbebot¬schaften wird als Spammer bezeichnet.
Beispiele:
- Unbekannte Firmen haben Ihnen E-Mail-Werbemitteilungen für Produkte oder Dienste geschickt.
- In einer scheinbar von Ihrer Bank unterzeichneten E-Mail werden Sie nach Ihrem Passwort oder Ihrer Kontonummer gefragt. (Diese Art von Betrug wird Phishing genannt.)
In der Schweiz ist Spam seit dem 1. April 2007 ausdrücklich verboten.
(Quelle: BAKOM)
WIE KANN ICH MICH GEGEN SPAM WEHREN?
Wenn Sie missbräuchliche Mitteilungen erhalten, können Sie bei den zuständigen kantonalen Stellen dagegen klagen (vor dem Zivilgericht) oder einen Strafantrag stellen (bei der Polizei).
Die Schweizer Gesetzgebung gilt zwar auch gegenüber Spammern aus dem Ausland, die Empfänger in der Schweiz belästigen; sie lässt sich im Ausland aber nur schwer durchsetzen. Die Vorsichtsregeln zum Schutz vor Spam sind deshalb weiterhin sinnvoll. Hier finden Sie weitere Informationen.
(Quelle: BAKOM)
WELCHE WERBUNG GILT NICHT ALS SPAM?
Kein Spam ist Werbung, die zusammen mit von Ihnen angeforderten Inhalten geliefert wird, so wie etwa auf Internetseiten oder im Fernsehen.
WIE SCHÜTZE ICH MICH VOR SPAM-E-MAILS?
Während der Versand von Massenwerbung inzwischen durch das Schweizer Gesetz streng geregelt ist, bleibt Spam weltweit ein grosses Problem. Deshalb empfiehlt es sich, Massnahmen zu treffen, um sich vor Spam zu schützen.
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Ihre Koordinaten angeben
- Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse nur vertrauenswürdigen Personen und Institutionen bekannt. Beantworten Sie niemals E-Mails, die Sie nach dem Passwort oder den Zugangsdaten zu Ihrem Bankkonto fragen, selbst wenn die E-Mail scheinbar von Ihrer Bank stammt. Kein seriöses Unternehmen fragt seine Kundschaft auf elektronischem Weg nach vertraulichen Daten.
- Tragen Sie in Online-Formularen im Internet alternative E-Mail-Adressen ein, um Ihre Hauptadresse zu entlasten. Verwenden Sie z.B. Gratis-E-Mail-Adressen.
- Vermeiden Sie möglichst, dass Ihre E-Mail-Adresse auf Internetseiten veröffentlicht wird. Wenn sie publiziert werden muss, machen Sie sie für Maschinen un¬lesbar, indem Sie sie z. B. in einer Bilddatei darstellen oder das Zeichen @ als «at» ausschreiben.
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